Anders als ein Dauerauftrag, bei dem Sie einen festen Betrag schicken, lässt eine Lastschrift den Gläubiger den jeweils fälligen Betrag abbuchen. Das ist nötig für variable Rechnungen. Schweizer Pendants sind LSV+ (Privatkunden) und BDD (Firmen), im Euroraum SEPA-Lastschrift (Core und B2B).
Der Verbraucherschutz ist stark: Unter SEPA Core haben Sie acht Wochen für eine Erstattung ohne Begründung, bis zu 13 Monate ohne Mandat. In der Schweiz erlaubt LSV+ Privatkunden den Widerruf binnen 30 Tagen.
Lastschriften nur nach Prüfung des Mandats erlauben — danach kann der Gläubiger ohne weitere Zustimmung einziehen, bis Sie kündigen. Kontoauszüge monatlich prüfen und unbekannte Lastschriften kündigen.
Eine Mieterin erlaubt Swisscom, ihre Mobilrechnung (typisch CHF 39, variabel mit Roaming) einzuziehen. Im Juni reist sie und die Rechnung steigt auf CHF 87. Belastung am 5. Juli, sichtbar gleichentags, Widerruf bis 30 Tage möglich.