Schritt 1: Anmeldung des Unternehmens als Arbeitgeber
Innerhalb von 30 Tagen nach der ersten Anstellung meldet sich ein Schweizer Arbeitgeber bei der kantonalen AHV-Ausgleichskasse an. Die Ausgleichskasse fungiert als zentrale Anlaufstelle und zieht AHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung), IV (Invalidenversicherung), EO (Erwerbsersatz) und ALV (Arbeitslosenversicherung) im Auftrag des Bundes ein.
Zusätzlich wählt der Arbeitgeber eine BVG-Sammelstiftung, schliesst eine UVG-Unfallversicherung bei der SUVA oder einem Privatversicherer ab, fügt optional eine KTG-Krankentaggeldversicherung hinzu und meldet sich bei der kantonalen Familienausgleichskasse (FAK) an. Für ausländische Arbeitnehmende eröffnet das Unternehmen zudem ein Quellensteuerkonto in jedem Wohnsitzkanton.
Die meisten Start-ups lagern diese Administration an einen Treuhänder aus — Kostenpunkt CHF 80–150 pro Mitarbeitenden pro Monat. Eine Eigenabwicklung ist möglich (das eidgenössische AHV-Portal akzeptiert Online-Anmeldungen in unter einer Stunde), doch die kantonalen Unterschiede bei Quellensteuer und FAK sprechen für die Delegation.
Schritt 2: Brutto-Netto-Abzüge berechnen
Jede Schweizer Lohnabrechnung beginnt mit dem Bruttolohn und zieht sechs Positionen in dieser Reihenfolge ab: AHV/IV/EO (5,3 % AN + 5,3 % AG), ALV (1,1 % AN + 1,1 % AG auf Lohn bis CHF 148'200), BVG-Pensionskasse (je 7–10 %, altersabhängig gestaffelt), UVG-Nichtberufsunfall (~1,2 % AN), KTG falls vereinbart (~0,5–1,5 % geteilt) sowie Quellensteuer für ausländische Mitarbeitende.
Die Familienzulagen-Beiträge (FAK) von 1,0–3,6 % je nach Kanton trägt ausschliesslich der Arbeitgeber. Kinder von Mitarbeitenden erhalten CHF 200–440 pro Monat und Kind, ausgezahlt über die Lohnabrechnung, jedoch aus dem FAK-Pool finanziert.
Bei einem Bruttolohn von CHF 100'000 ist mit rund CHF 15'000–17'000 Arbeitnehmer-Abzügen vor Bundes- und Kantonssteuern (für Schweizer und C-Ausweis-Inhaber via Steuererklärung) sowie CHF 15'000–20'000 zusätzlichen Arbeitgeber-Beiträgen zu rechnen.
Schritt 3: Monatliche Lohnabrechnung erstellen
Schweizer Lohnabrechnungen müssen folgendes ausweisen: Bruttolohn, jeden Sozialabzug mit Satz und Betrag, die Aufteilung der BVG-Beiträge, den Nettolohn, die anteilige 13. Monatslohn-Rückstellung und — zur Transparenz — die Arbeitgeber-Beiträge. Es gibt keine gesetzliche Vorlage, doch die führenden Plattformen (Bexio, Abacus, Swiss21, Run my Accounts) erzeugen konforme Abrechnungen automatisch.
Der Lohn wird üblicherweise am 25. des Monats ausgezahlt. Boni, 13. Monatslohn und unregelmässige Lohnbestandteile unterliegen denselben Sozialabzügen — mit Ausnahme der Familienzulagen und reiner Spesenrückerstattungen.
Schritt 4: Jahresabschluss und Lohnausweis
Bis Ende Januar muss der Arbeitgeber jedem Mitarbeitenden einen Lohnausweis ausstellen, der Bruttolohn, Abzüge, geldwerte Leistungen und Spesenrückerstattungen des Vorjahres zusammenfasst. Mitarbeitende reichen dieses Dokument mit der Steuererklärung ein.
Bis zum 30. Januar erwartet die Ausgleichskasse eine definitive Lohnerklärung, die provisorische Monatsbeiträge gegen die tatsächlichen Jahreslöhne abrechnet. Differenzen werden nachbelastet oder zurückerstattet. BVG-Anbieter, UVG-Versicherung und FAK führen ihre eigenen Jahresabrechnungen nach ähnlichem Zeitplan durch.
Schritt 5: Vergleich Schweiz vs. DE/FR/IT
Deutschland teilt die Sozialabgaben hälftig zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und kommt auf rund 42 % des Bruttolohns — deutlich mehr als die Schweizer Gesamtbelastung von ~24 %. Die Einrichtung erfordert eine Betriebsnummer der Agentur für Arbeit sowie Anmeldungen bei Krankenkasse, BG und Finanzamt.
Frankreich trägt die höchste Arbeitgeberlast Europas — etwa 42 % Arbeitgeberbeiträge plus ~22 % Arbeitnehmerabzüge. Die URSSAF zentralisiert den Einzug. Die monatliche DSN-Meldung ist obligatorisch.
Italien liegt mit ~30 % AG / ~10 % AN zwischen Frankreich und Deutschland. Anmeldungen erfolgen über INPS und INAIL, zusätzlich ist ein Commercialista für die monatlichen UniEmens-Meldungen praktisch unverzichtbar. Die italienische Lohnabrechnung ist die formularlastigste der vier Länder.
Arbeitgeberkosten in der Schweiz berechnen
Geben Sie einen Bruttolohn in den Mitarbeiterkosten-Rechner ein und sehen Sie die volle Arbeitgeberbelastung, aufgeschlüsselt nach AHV, ALV, BVG, UVG und FAK.
Mitarbeiterkosten-Rechner öffnen →Häufig gestellte Fragen
Brauche ich einen Treuhänder für die Schweizer Lohnabrechnung?+
Gesetzlich nicht — aber bei weniger als 20 Mitarbeitenden spart ein Treuhänder mehr Compliance-Risiko ein, als er kostet. Ab 20 Mitarbeitenden ist eine interne Lohnplattform mit externer Überprüfung meist am günstigsten.
Was passiert, wenn ich die AHV-Anmeldung vergesse?+
Nachzahlungen plus 5 % Jahreszins und persönliche Haftung der Geschäftsleitung. Die AHV-Behörden gleichen Handelsregistereinträge regelmässig mit den AHV-Anmeldungen ab — nicht gemeldete Arbeitgeber werden meist innerhalb eines Jahres entdeckt.
Ist die BVG für alle Mitarbeitenden obligatorisch?+
Die BVG gilt für Mitarbeitende mit einem koordinierten Jahreslohn von mehr als CHF 22'680. Teilzeitkräfte unterhalb der Schwelle können freiwillig versichert werden, sind aber nicht verpflichtet.
Wie funktioniert die Quellensteuer?+
Für ausländische Mitarbeitende ohne C-Bewilligung zieht der Arbeitgeber die kantonale Einkommenssteuer monatlich nach Kantonstarif ein. Übersteigt der Bruttolohn CHF 120'000, kann eine ordentliche Veranlagung nachträglich beantragt werden.
Darf ich einen Mitarbeitenden in Fremdwährung entlöhnen?+
Nur mit Zustimmung des Mitarbeitenden und sofern der CHF-Gegenwert allfälligen Mindestlohnregeln (Genf, Neuenburg, Tessin, Jura, Basel-Stadt) entspricht. Sämtliche Sozialabgaben werden weiterhin in CHF zum SNB-Referenzkurs berechnet.
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