Was ist ein Minijob?
Ein Minijob (geringfügige Beschäftigung) ist ein regulärer Arbeitsvertrag mit Verdienstdeckel. 2026: 556 EUR/Monat, an den Mindestlohn gekoppelt — jede Mindestlohnerhöhung hebt die Grenze automatisch.
Alle arbeitsrechtlichen Schutzrechte gelten: mindestens 4 Wochen bezahlter Urlaub, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bis 6 Wochen, gesetzliche Kündigungsfristen, Kündigungsschutz nach 6 Monaten in Betrieben mit über 10 Mitarbeitern.
Die 556 EUR-Grenze und Ausnahmen
Die Grenze ist ein 12-Monats-Durchschnitt. 600 EUR im November und 512 EUR im Dezember sind ok, wenn die Jahressumme bei 6.672 EUR bleibt. Zweimal pro Kalenderjahr darf bis zum Doppelten überschritten werden bei unvorhersehbaren Gründen.
Planbare Mehrarbeit über 556 EUR macht den Job ab Tag 1 sozialversicherungspflichtig. Die Minijob-Zentrale kann bis zu 4 Jahre rückwirkend prüfen.
Steuerliche Behandlung
Arbeitgeber zahlt 2% Pauschalsteuer, die Lohn-, Soli- und Kirchensteuer abdeckt. Arbeitnehmer erhält brutto = netto. Vertraglich kann die 2% an den Arbeitnehmer weitergegeben werden, in der Praxis zahlt sie der Arbeitgeber.
Alternativ kann der Minijob über die Lohnsteuerkarte besteuert werden, wenn er Zweitjob ist (Steuerklasse VI).
Rente: Befreiung oder nicht?
Seit 2013 sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Arbeitnehmer zahlt 3,6% (Differenz zwischen 18,6% und 15% Arbeitgeberpauschale). Auf 556 EUR rund 20 EUR/Monat — genug, damit das Jahr als volle Wartezeit zählt.
Befreiungsantrag spart 20 EUR/Monat. Nur sinnvoll bei voller Renteneinabsicherung aus Hauptjob, sonst zählen die Jahre nicht für die 5- bzw. 35/45-Jahre-Grenzen.
Midijob: 556–2.000 EUR-Band
Verdienst 557 bis 2.000 EUR: Übergangsbereich. Arbeitgeberbeiträge regulär ~20%, Arbeitnehmerbeiträge nach gleitender Formel reduziert — bei 556,01 EUR nahe null, voll 20% erst bei 2.000 EUR.
Midijob ist daher das richtige Werkzeug für Jobs knapp über der Grenze. Offizieller Midijob-Rechner der DRV liefert exakte Zahlen.
Kombinationen
Hauptjob + 1 Minijob: Minijob steuerfrei für Arbeitnehmer.
Hauptjob + 2 Minijobs: zweiter Minijob wird normal versteuert.
Zwei Minijobs ohne Hauptjob: beide pauschal versteuert, solange Gesamtsumme unter 556 EUR.
Häufige Fehler
Konstant über 556 EUR — rückwirkende Umwandlung in regulären Vertrag mit Nachzahlung.
Minijobber als Freelancer behandeln (Scheinselbständigkeit) — Prüfung kassiert 5 Jahre Beiträge.
Rentenbefreiung als junger Minijobber ohne Hauptjob — kostet im Alter Tausende.
Berechne dein Netto mit Minijob
Hauptjob + Minijob-Kombination im Nettogehalt-Rechner durchspielen, um exakte Auswirkungen zu sehen.
Nettogehalt-Rechner öffnen →Häufig gestellte Fragen
Ist der Minijob wirklich 100% steuerfrei?+
Effektiv ja, wenn der Arbeitgeber die 2%-Pauschale wählt (Standard). 556 EUR brutto = 556 EUR netto, minus ggf. 3,6% Rente.
Minijob während Elternzeit oder Arbeitslosigkeit?+
In Elternzeit ja, ohne Elterngeldkürzung. Bei Bürgergeld die ersten 100 EUR frei, darüber 20–30% Anrechnung.
Zählen Minijob-Stunden zur 48-Stunden-Woche?+
Ja, Gesamtarbeitszeit gilt nach Arbeitszeitgesetz.
Was bei Mindestlohnerhöhung mitten im Jahr?+
Grenze wird neu auf 130% des neuen Mindestlohns berechnet. Stunden müssen reduziert werden, sonst Umwandlung.
Bin ich über Minijob krankenversichert?+
Nein — Hauptjob, Familienversicherung oder freiwillige Mitgliedschaft nötig.
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