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Was ist Kinderzulage?

Die Kinderzulage ist eine kantonale Monatszulage für arbeitstätige Eltern in der Schweiz, die einen Beitrag an die Kosten der Kindererziehung bis 16 (oder 25 in Ausbildung) leistet.

Schweizer Familienzulagen sind durch Bundesminima geregelt, aber kantonal festgesetzt. Bundesminimum: CHF 200/Monat pro Kind bis 16, CHF 250/Monat für Kinder 16–25 in Ausbildung. Viele Kantone zahlen mehr – Wallis, Genf und Schaffhausen führen.

Auszahlung via Arbeitgeber mit dem Monatslohn, finanziert über Arbeitgeberbeiträge an die kantonale Familienausgleichskasse. Pro Kind nur ein Elternteil – in Doppelverdienerfamilien typisch der besserverdienende Partner. Selbstständige seit 2013 gleichberechtigt.

Zulagen sind voll steuerbares Einkommen. Kantone mit höheren Tarifen kennen Geburtszulagen (CHF 1'000–3'000) und Adoptionszulagen. Grenzgänger erhalten die Zulage vom Arbeitsland mit Aufstockungsregeln für grenzüberschreitende Familien.

Beispiel

Eine Familie mit drei Kindern (4, 9 und 17 in Ausbildung) in Zürich erhält CHF 200 + CHF 200 + CHF 250 = CHF 650/Monat, CHF 7'800/Jahr. In Genf: CHF 311 + CHF 311 + CHF 415 = CHF 1'037/Monat.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Welcher Elternteil beantragt?+

Bundesrecht: vorrangig der besserverdienende Elternteil (oder im Wohnkanton arbeitend). Jährlich anpassbar.

Sind Familienzulagen steuerbar?+

Ja – als Bruttoeinkommen bei Bund und Kanton.

Können nichterwerbstätige Eltern beziehen?+

Ja, mit kantonalen Einkommensschwellen, über die Regelung für Nichterwerbstätige.