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Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist eine kantonale Einkommenssteuer, die der Schweizer Arbeitgeber direkt vom Bruttolohn ausländischer Mitarbeitender ohne Niederlassungsbewilligung C abzieht.

Ausländische Angestellte mit B-, L-, F-, N- oder G-Bewilligung (sowie im Ausland wohnhafte Schweizer) werden quellenbesteuert. Der Arbeitgeber berechnet die Steuer anhand kantonaler Tarife, die Bundes-, Kantons-, Gemeinde- und meist Kirchensteuer enthalten. Die Abzüge werden monatlich vorgenommen und erscheinen auf dem Lohnausweis.

Seit 2021 müssen Quellensteuerpflichtige mit über CHF 120'000 Bruttoeinkommen (CHF 500'000 in Genf) eine ordentliche Steuererklärung einreichen; die Quellensteuer wird als Akontozahlung angerechnet. Wer weniger verdient, kann eine 'nachträgliche ordentliche Veranlagung' (NOV) verlangen, um Abzüge wie Säule 3a, Berufskosten oder Unterhaltsbeiträge geltend zu machen.

Mit Erhalt der C-Bewilligung (in der Regel nach 5 oder 10 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt) oder bei Heirat mit einer Schweizer Person bzw. C-Inhaber endet die Quellensteuer und das ordentliche Steuererklärungsverfahren beginnt.

Beispiel

Ein französischer B-Bewilligungsinhaber, verheiratet mit einem Kind, mit Bruttolohn von CHF 8'000 in Zürich zahlt rund CHF 580 Quellensteuer pro Monat – inklusive Bund, Kanton, Gemeinde und Kirche.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Kann ich die Säule 3a abziehen?+

Ja, aber via nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV), zu beantragen bis 31. März des Folgejahres. Die Differenz wird rückerstattet.

Sind Grenzgänger quellensteuerpflichtig?+

Ja (G-Bewilligung). Doppelbesteuerungsabkommen verteilen die Steuer zwischen Schweiz und Wohnsitzland – v.a. Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich.

Mehrere Arbeitgeber?+

Jeder Arbeitgeber wendet den Quellensteuertarif auf den gezahlten Lohn an. Die Summe kann zu tief sein – via NOV ausgleichen.