Der 13. Lohn ist in der Schweiz nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch in den allermeisten Arbeitsverträgen und nahezu allen Gesamtarbeitsverträgen üblich. Er muss im Vertrag explizit erwähnt werden – ohne Erwähnung besteht kein Anspruch.
Die meisten Arbeitgeber zahlen den ganzen 13. im November oder hälftig Juni/Dezember. Mitarbeitende mit Ein- oder Austritt unterjährig erhalten ihn pro rata. AHV-, ALV-, BVG-, Unfall- und Einkommenssteuerpflicht wie beim Monatslohn.
Einige Branchen (Banken, Beratung) ersetzen den 13. durch einen vertraglich definierten Jahresbonus. Die Darstellung 'CHF X × 13' statt 'CHF Y × 12 + Bonus' ist psychologisch verbreitet und erleichtert Vergleiche mit ausländischen Lohnangeboten.
Monatlicher Bruttolohn × 13 = Jahresbruttolohn (bei vertraglichem 13.)
Ein Vertrag mit CHF 6'500 Monatslohn × 13 = CHF 84'500/Jahr: 12 normale Lohnabrechnungen à CHF 6'500 plus zusätzliche CHF 6'500 Ende November.