KYC-Pflichten stammen aus dem Schweizer GwG, der EU-6AMLD und den FATF-Empfehlungen. Banken, Broker, Versicherer, Kryptobörsen und teils Immobilienmakler müssen Ausweis, Adressnachweis (Rechnung max. 3 Monate alt), Mittelherkunft und — für politisch exponierte Personen — Zusatzdokumente einholen.
Onboarding läuft per Video-Ident oder Kurier. Danach laufende Überwachung — ungewöhnliche Transaktionen lösen Alerts aus und können Erklärungen verlangen, etwa eine plötzliche CHF 80'000 Eingangs-Überweisung.
Immer korrekte Angaben. Falsche oder verweigerte KYC-Daten führen zu Kontosperre, Meldung an die MROS und möglicher Beziehungskündigung. Quellen für Grossbeträge (Erbschein, Verkaufsvertrag) vorab dokumentieren spart Wochen.
Eine Neukundin eröffnet Swissquote online: Pass und Rechnung hochladen, 4-Minuten-Video-Ident, «Lohn und Ersparnisse» als Quelle, Konto in zwei Werktagen offen. Spätere CHF-250'000-Eingangsüberweisung löst Nachfrage aus, Erbschein per Secure-Upload — Fall geschlossen.