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Was ist Lohnnebenkosten / Sozialabgaben?

Lohnnebenkosten umfassen alle Steuern und Sozialbeiträge auf Löhne — Renten-, Kranken-, Arbeitslosen- und Familienversicherung — meist zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geteilt und vom Arbeitgeber abgeführt.

In Europa dominieren Sozialbeiträge die Lohnnebenkosten gegenüber der Einkommensteuer. Schweiz: ~6,4 % AHV/IV/EO und 1,1 % ALV beim Arbeitnehmer plus BVG und Unfallversicherung — Arbeitnehmeranteil 12–14 %. Arbeitgeber zahlt etwa gleich viel plus Familienzulagen.

Deutschland: ~20 % Arbeitnehmer plus ~20 % Arbeitgeber — Rente, Kranken, Arbeitslosen, Pflege. Frankreich: 22 % Arbeitnehmer plus 42 % Arbeitgeber — europäische Höchstwerte. Italien: ~9,5 % Arbeitnehmer und ~30 % Arbeitgeber.

Sozialabgaben finanzieren Versicherungen und sind meist gedeckelt. Über der Bemessungsgrenze sinkt der Grenzkostensatz für Beschäftigung deutlich — wichtig bei Führungsvergütung und Selbständigkeit.

Beispiel

Bei EUR 5.000 Bruttomonatsgehalt DE: Arbeitnehmer zahlt ~EUR 1.000, Arbeitgeber ~EUR 1.000 — Gesamtarbeitskosten EUR 6.000, Nettolohn vor Lohnsteuer EUR 4.000.

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Häufige Fragen

Sind Sozialabgaben erstattbar?+

Grundsätzlich nein — sie finanzieren Versicherungen. Rentenbeiträge ergeben künftige Rentenansprüche.

Gibt es eine Beitragsbemessungsgrenze?+

Ja in den meisten Ländern: z. B. CHF 88.200 BVG-obligatorisch in der Schweiz, EUR 90.600 für DE-Rente.

Zahlen Selbständige Sozialabgaben?+

Beide Seiten selbst — meist 20–30 % des Nettoertrags.