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Was ist Quellensteuer?

Die Quellensteuer ist ein Betrag, den der Zahler (Arbeitgeber, Bank, Depotbank) von einer Zahlung an den Empfänger abzieht und direkt ans Steueramt überweist — als Vorauszahlung auf die spätere Steuerschuld des Empfängers.

Häufigste Form: Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber schätzt Einkommensteuer und Sozialabgaben und zahlt den Nettolohn aus. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung die Schätzung ab — Rückerstattung oder Nachzahlung.

Die Schweiz erhebt 35 % eidg. Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne. Schweizer Ansässige fordern sie über die Steuererklärung zurück; Ausländer teilweise per Doppelbesteuerungsabkommen. Ausländer ohne C-Bewilligung zahlen kantonale Quellensteuer auf Löhne.

Bei Auslandszahlungen mit Quellensteuer regelt das DBA, was rückforderbar ist. Das richtige Rückerstattungsformular (US W-8BEN, FR 5000 etc.) fristgerecht einreichen — viele Länder haben 2–3 Jahre Frist.

Beispiel

Schweizer Anleger erhält CHF 1.000 Nestlé-Dividende. Bank zieht CHF 350 Verrechnungssteuer ab, zahlt CHF 650. Die vollen CHF 1.000 werden deklariert; die CHF 350 werden mit der Steuerschuld verrechnet oder erstattet.

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Häufige Fragen

Quellensteuer = Einkommensteuer?+

Nein — Vorauszahlung. Die Endsteuer wird in der Erklärung berechnet; die Quellensteuer angerechnet.

Kann ich ausländische Quellensteuer zurückfordern?+

Oft teilweise, per DBA und spezifischem Rückerstattungsformular.

Wer zahlt die Schweizer Verrechnungssteuer?+

Die Bank zieht 35 % ab; Schweizer Ansässige holen sie zurück, Ausländer per DBA.