Häufigste Form: Lohnsteuerabzug. Der Arbeitgeber schätzt Einkommensteuer und Sozialabgaben und zahlt den Nettolohn aus. Am Jahresende gleicht die Steuererklärung die Schätzung ab — Rückerstattung oder Nachzahlung.
Die Schweiz erhebt 35 % eidg. Verrechnungssteuer auf Schweizer Dividenden, Zinsen und Lotteriegewinne. Schweizer Ansässige fordern sie über die Steuererklärung zurück; Ausländer teilweise per Doppelbesteuerungsabkommen. Ausländer ohne C-Bewilligung zahlen kantonale Quellensteuer auf Löhne.
Bei Auslandszahlungen mit Quellensteuer regelt das DBA, was rückforderbar ist. Das richtige Rückerstattungsformular (US W-8BEN, FR 5000 etc.) fristgerecht einreichen — viele Länder haben 2–3 Jahre Frist.
Schweizer Anleger erhält CHF 1.000 Nestlé-Dividende. Bank zieht CHF 350 Verrechnungssteuer ab, zahlt CHF 650. Die vollen CHF 1.000 werden deklariert; die CHF 350 werden mit der Steuerschuld verrechnet oder erstattet.