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Was ist Unfallversicherung (UVG)?

Die Schweizer Unfallversicherung nach UVG deckt alle Angestellten gegen Berufs- und (ab 8 Stunden/Woche) Nichtberufsunfälle sowie Berufskrankheiten, finanziert von Arbeitgeber und Arbeitnehmer.

Jeder Arbeitgeber muss seine Angestellten bei einem zugelassenen Unfallversicherer (Suva, Privatversicherer, pensionskassennahe Lösungen) versichern. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch in der Freizeit gedeckt (NBU); darunter nur am Arbeitsplatz.

Arbeitgeber zahlen die Berufsunfallprämie (BU); Arbeitnehmer die Nichtberufsunfallprämie (NBU), typisch 1–2% des Bruttolohns, automatisch vom Lohn abgezogen. Leistungen: 100% Heilkosten, 80% Taggeld ab dem 3. Tag, Invalidenrente bis 80%.

Bei UVG-Versicherung kann der Unfallschutz aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden – das spart typisch CHF 5–10/Monat Prämie.

Beispiel

Eine Angestellte mit CHF 7'000 Bruttolohn zahlt 1.4% NBU = CHF 98/Monat für vollen Freizeit-Unfallschutz. Die Krankenkassen-Prämie reduziert sich um rund CHF 7/Monat durch Unfallausschluss.

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Häufige Fragen

Sind Teilzeitkräfte unfallversichert?+

Ja, bei unter 8 h/Woche aber nur Berufsunfälle. Freizeitunfälle dann via Krankenversicherung.

Was bei Arbeitslosigkeit?+

Das RAV deckt UVG/NBU, solange Sie angemeldet sind und Taggelder beziehen. Danach via Krankenversicherung.

Sind Arbeitswege gedeckt?+

Ja – Arbeitswege gelten als Nichtberufsunfälle und sind unter NBU versichert.