Jeder Arbeitgeber muss seine Angestellten bei einem zugelassenen Unfallversicherer (Suva, Privatversicherer, pensionskassennahe Lösungen) versichern. Wer mindestens 8 Stunden pro Woche beim selben Arbeitgeber arbeitet, ist auch in der Freizeit gedeckt (NBU); darunter nur am Arbeitsplatz.
Arbeitgeber zahlen die Berufsunfallprämie (BU); Arbeitnehmer die Nichtberufsunfallprämie (NBU), typisch 1–2% des Bruttolohns, automatisch vom Lohn abgezogen. Leistungen: 100% Heilkosten, 80% Taggeld ab dem 3. Tag, Invalidenrente bis 80%.
Bei UVG-Versicherung kann der Unfallschutz aus der Krankenversicherung ausgeschlossen werden – das spart typisch CHF 5–10/Monat Prämie.
Eine Angestellte mit CHF 7'000 Bruttolohn zahlt 1.4% NBU = CHF 98/Monat für vollen Freizeit-Unfallschutz. Die Krankenkassen-Prämie reduziert sich um rund CHF 7/Monat durch Unfallausschluss.