Nach Art. 335c OR betragen die Standardkündigungsfristen: 7 Tage in der Probezeit (max. 3 Monate), 1 Monat im ersten Dienstjahr, 2 Monate vom 2. bis 9. Dienstjahr, 3 Monate ab dem 10. Dienstjahr.
Kündigung schriftlich. Die Frist läuft ab dem Ende des Kalendermonats, in dem die Kündigung eingeht. Verträge und GAV können verlängern (selten verkürzen); beide Seiten müssen dieselbe Frist haben.
Während der Frist gelten die normalen Pflichten. Der Arbeitgeber kann freistellen, muss aber Lohn und Sozialleistungen weiter zahlen. BVG- und Unfallversicherung bleiben bis 31 Tage nach dem letzten bezahlten Arbeitstag bestehen.
Eine Angestellte im 6. Dienstjahr kündigt am 12. März 2026 schriftlich; die 2-monatige Frist startet am 1. April, der Vertrag endet am 31. Mai 2026. Lohn läuft bis dahin normal.