Steuerlich global unterschiedlich. Schweiz ist Ausnahme: privatanleger zahlen keine Kapitalgewinnsteuer auf Wertpapiere im eigenen Namen (Dividenden hingegen Einkommen). Deutschland 25% Abgeltungsteuer, Frankreich 30% Flat Tax inkl. Sozialabgaben, Italien 26%.
Auch in der Schweiz kann die «gewerbsmässige» Einstufung Gewinne ins steuerbare Einkommen ziehen — Kriterien u.a. Haltedauer <6 Monate, hohe Umschlagshäufigkeit, Hebel, dominanter Anteil am Einkommen. Buy-and-Hold-ETF-Anleger sind klar privat.
Realisierte und unrealisierte («papier») Gewinne; Steuer fällt nur beim Verkauf. Wer langfristig Vermögen aufbaut, minimiert Umschlag — Verkauf erzeugt Steuerlecks, die sich gegen Sie kumulieren. Tax-Loss-Harvesting ist in der Schweiz für Privatanleger weniger relevant.
Schweizer Anlegerin kauft 100 Roche zu CHF 240 (CHF 24'000) und verkauft 5 Jahre später zu CHF 290 (CHF 29'000). Kapitalgewinn CHF 5'000, 0% besteuert als Privatanlegerin. Die CHF 5'000 zählen zum Vermögen für kantonale Vermögenssteuer.