Kapitalgewinn = Verkaufspreis minus Anschaffungspreis minus zulässige Transaktionskosten. Kurzfristige Gewinne werden oft höher besteuert als langfristige, der Hauptwohnsitz ist meist teilweise oder ganz befreit.
Die Schweiz ist Sonderfall: Privatanleger zahlen keine Bundeskapitalertragsteuer auf bewegliche Vermögen (Aktien, ETFs), nur auf Immobilien (kantonale Grundstückgewinnsteuer). Deutschland: 25 % Abgeltungsteuer plus Soli, EUR 1.000 Sparer-Pauschbetrag jährlich. Frankreich: 30 % PFU. Italien: 26 % auf Finanzgewinne, 26 % auf Immobilien unter 5 Jahren.
Plane Haltefristen und nutze Verlustverrechnung. Viele Systeme erlauben Verlustabzug gegen Gewinne im selben Jahr (mit Vortrag). Verlustpositionen vor Jahresende zu verkaufen ist eine Standardtaktik.
Kapitalgewinn = Verkaufspreis − Anschaffungskosten − abzugsfähige Kosten
Ein französischer Anleger verkauft EUR 50.000 Aktien für EUR 80.000 nach drei Jahren. EUR 30.000 Gewinn mit 30 % PFU = EUR 9.000 Steuer. Ein Schweizer Privatanleger zahlt mit dem gleichen Gewinn auf kotierten Aktien null.