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Was ist Doppelbesteuerung?

Doppelbesteuerung tritt auf, wenn dasselbe Einkommen oder Vermögen zweimal besteuert wird — meist von zwei Ländern mit konkurrierenden Besteuerungsrechten — und wird durch bilaterale Steuerabkommen und nationale Erleichterungen abgemildert.

Zwei Hauptformen: juristische Doppelbesteuerung (gleicher Steuerpflichtiger, gleiches Einkommen, zwei Länder) und wirtschaftliche Doppelbesteuerung (gleiches Einkommen auf Unternehmens- und Aktionärsebene besteuert). Erstere lösen DBAs, letztere Beteiligungsabzüge oder Teil-Einkünfteverfahren.

Methoden: Anrechnungsmethode (Wohnsitzstaat gewährt Gutschrift für gezahlte ausländische Steuer, bis zur eigenen Steuer auf dasselbe Einkommen) und Freistellungsmethode (Wohnsitzstaat befreit ausländisches Einkommen, mit oder ohne Progression). Schweiz nutzt meist Freistellung mit Progression für ausländische Immobilien und Betriebseinkünfte.

Praxis: Schweizer Anleger mit US-Dividenden hat 30 % US-Quellensteuer. Unter CH-US-DBA via W-8BEN auf 15 % reduziert; die verbleibenden 15 % als Gutschrift auf Schweizer Steuererklärung. Ohne Papiere zahlt der Anleger faktisch beide.

Beispiel

Französischer Ansässiger besitzt italienische Immobilie mit EUR 20.000 Mieteinkommen. Italien besteuert an der Quelle ~30 %. FR-IT-DBA: FR befreit das Einkommen mit Progression — die italienische Miete hebt FR-Einkommen nicht in höhere Stufe.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Anrechnung oder Freistellung — was ist besser?+

Anrechnung bei höherem Wohnsitzsatz; Freistellung bei höherem Auslandssatz.

Muss ich in beiden Ländern erklären?+

Meist ja — Quellenland (Anwendung DBA), Wohnsitzland (Gutschrift/Freistellung).

Wird immer entlastet?+

Nur bei vorhandenem DBA und korrekter Verfahrensführung; bestimmte Steuern (Vermögen, Erbschaft) ohne DBA bleiben doppelt.