Zwei Hauptformen: juristische Doppelbesteuerung (gleicher Steuerpflichtiger, gleiches Einkommen, zwei Länder) und wirtschaftliche Doppelbesteuerung (gleiches Einkommen auf Unternehmens- und Aktionärsebene besteuert). Erstere lösen DBAs, letztere Beteiligungsabzüge oder Teil-Einkünfteverfahren.
Methoden: Anrechnungsmethode (Wohnsitzstaat gewährt Gutschrift für gezahlte ausländische Steuer, bis zur eigenen Steuer auf dasselbe Einkommen) und Freistellungsmethode (Wohnsitzstaat befreit ausländisches Einkommen, mit oder ohne Progression). Schweiz nutzt meist Freistellung mit Progression für ausländische Immobilien und Betriebseinkünfte.
Praxis: Schweizer Anleger mit US-Dividenden hat 30 % US-Quellensteuer. Unter CH-US-DBA via W-8BEN auf 15 % reduziert; die verbleibenden 15 % als Gutschrift auf Schweizer Steuererklärung. Ohne Papiere zahlt der Anleger faktisch beide.
Französischer Ansässiger besitzt italienische Immobilie mit EUR 20.000 Mieteinkommen. Italien besteuert an der Quelle ~30 %. FR-IT-DBA: FR befreit das Einkommen mit Progression — die italienische Miete hebt FR-Einkommen nicht in höhere Stufe.