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Was ist Kirchensteuer?

Die Kirchensteuer ist eine zusätzliche Einkommens- oder Vermögenssteuer, die der Staat im Auftrag anerkannter Religionsgemeinschaften von eingetragenen Mitgliedern dieser Gemeinschaften erhebt.

Schweiz, Deutschland und Teile von Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden haben Kirchensteuersysteme. In der Schweiz zahlen eingetragene Katholiken, Reformierte und Christkatholiken 2–15 % ihrer Kantonssteuer, je nach Kanton und Pfarrei. Unternehmen werden in einigen Kantonen unabhängig von der Religion der Inhaber besteuert.

In Deutschland 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % sonst. Für einen Münchner Ingenieur mit EUR 70.000 etwa EUR 1.250 jährlich zusätzlich. Mitglieder können per Kirchenaustritt beim Standesamt austreten — Steuerpflicht endet, ebenso Mitgliedschaftsrechte.

Kirchensteuer ist in DE von der Einkommensteuer abzugsfähig. In der Schweiz voll abzugsfähig von der direkten Bundessteuer. Nicht-Mitglieder und Mitglieder nicht anerkannter Religionen zahlen nichts.

Beispiel

Reformierter Zürcher mit CHF 100.000 zahlt CHF 12.500 Kantonssteuer und zusätzlich CHF 1.250 (10 %) Kirchensteuer. Kirchenaustritt vor Jahresende vermeidet die Kirchensteuer fürs Folgejahr, beendet aber religiöse Mitgliedsrechte.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Kann ich aus der Kirchensteuer austreten?+

Ja — durch formellen Kirchenaustritt beim Standesamt oder kantonalen Amt.

Zahlen Atheisten Kirchensteuer?+

Nur wenn formell Mitglied einer steuerberechtigten Gemeinschaft.

Ist Kirchensteuer abzugsfähig?+

Ja, von der Einkommensteuer in DE und CH.