Schweiz, Deutschland und Teile von Österreich, Dänemark, Finnland und Schweden haben Kirchensteuersysteme. In der Schweiz zahlen eingetragene Katholiken, Reformierte und Christkatholiken 2–15 % ihrer Kantonssteuer, je nach Kanton und Pfarrei. Unternehmen werden in einigen Kantonen unabhängig von der Religion der Inhaber besteuert.
In Deutschland 8 % der Einkommensteuer in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % sonst. Für einen Münchner Ingenieur mit EUR 70.000 etwa EUR 1.250 jährlich zusätzlich. Mitglieder können per Kirchenaustritt beim Standesamt austreten — Steuerpflicht endet, ebenso Mitgliedschaftsrechte.
Kirchensteuer ist in DE von der Einkommensteuer abzugsfähig. In der Schweiz voll abzugsfähig von der direkten Bundessteuer. Nicht-Mitglieder und Mitglieder nicht anerkannter Religionen zahlen nichts.
Reformierter Zürcher mit CHF 100.000 zahlt CHF 12.500 Kantonssteuer und zusätzlich CHF 1.250 (10 %) Kirchensteuer. Kirchenaustritt vor Jahresende vermeidet die Kirchensteuer fürs Folgejahr, beendet aber religiöse Mitgliedsrechte.