Weltweit über 3.000 bilaterale DBAs in Kraft, meist nach OECD-Musterabkommen. Sie decken Einkommen aus Arbeit, Unternehmen, Dividenden, Zinsen, Lizenzen, Immobilien, Kapitalgewinnen und Renten. Jeder Artikel weist Besteuerungsrechte zwischen Quellen- und Wohnsitzstaat zu, mit reduzierten Quellensteuersätzen unter nationalen Sätzen.
Die Schweiz hat DBAs mit über 100 Staaten, einschließlich aller Großwirtschaften. CH-US-DBA reduziert Dividendenquellensteuer von 30 % auf 15 % für Portfolio-Investoren und auf 5 % für wesentliche Beteiligungen. CH-DE-DBA weist Rentenbesteuerung primär dem Wohnsitzstaat zu.
Für Vorteile muss meist Ansässigkeitsbescheinigung und Abkommensantrag im Quellenstaat eingereicht werden. Verfahren variieren: W-8BEN für USA, formulaire 5000 für FR, Antrag auf Freistellung für DE. Ohne Einreichung keine DBA-Entlastung.
Schweizer Ansässiger erhält EUR 10.000 französische Dividenden. Standard-FR-Quellensteuer 12,8 %. Mit formulaire 5000 unter CH-FR-DBA wird Überhang über 15 % zurückgefordert, Rest als CH-Steuergutschrift.