Die meisten Länder behandeln Schenkungen und Erbschaften als gemeinsames Regime mit geteiltem Lebensfreibetrag. Deutschland: EUR 400.000 pro Kind alle 10 Jahre für Schenkungen und Erbschaften zusammen. Frankreich: EUR 100.000 pro Elternteil pro Kind alle 15 Jahre. Schweiz: kantonal — meist Ehegatten und Nachkommen befreit.
Italien folgt dem Erbschaftsregime: 4 % über EUR 1 Mio. pro Erbe für direkte Verwandte, 8 % für Fremde. Viele Länder befreien Alltagsgeschenke (Geburtstagsgeld, Hochzeitsgeschenke) bis zu einer Bagatellgrenze.
Strategische Lebzeitschenkungen können die spätere Erbschaftssteuer deutlich senken. Übliche Techniken: Wertpapierdepots früh an Kinder schenken (Wertzuwachs entsteht dann im Empfängervermögen), Vorsorge für Ehepartner finanzieren, Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen.
Französischer Elternteil schenkt EUR 100.000 an Kind. Unter dem EUR 100.000-Freibetrag (alle 15 Jahre): keine Schenkungsteuer. Dieselbe Summe an Freund: 60 %.