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Was ist Schenkungsteuer?

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf die Vermögensübertragung zwischen lebenden Personen ohne Gegenleistung, üblicherweise als Pendant zur Erbschaftssteuer, damit Vermögen nicht kurz vor dem Tod steuerfrei verschenkt werden kann.

Die meisten Länder behandeln Schenkungen und Erbschaften als gemeinsames Regime mit geteiltem Lebensfreibetrag. Deutschland: EUR 400.000 pro Kind alle 10 Jahre für Schenkungen und Erbschaften zusammen. Frankreich: EUR 100.000 pro Elternteil pro Kind alle 15 Jahre. Schweiz: kantonal — meist Ehegatten und Nachkommen befreit.

Italien folgt dem Erbschaftsregime: 4 % über EUR 1 Mio. pro Erbe für direkte Verwandte, 8 % für Fremde. Viele Länder befreien Alltagsgeschenke (Geburtstagsgeld, Hochzeitsgeschenke) bis zu einer Bagatellgrenze.

Strategische Lebzeitschenkungen können die spätere Erbschaftssteuer deutlich senken. Übliche Techniken: Wertpapierdepots früh an Kinder schenken (Wertzuwachs entsteht dann im Empfängervermögen), Vorsorge für Ehepartner finanzieren, Nachfolgeregelungen für Familienunternehmen.

Beispiel

Französischer Elternteil schenkt EUR 100.000 an Kind. Unter dem EUR 100.000-Freibetrag (alle 15 Jahre): keine Schenkungsteuer. Dieselbe Summe an Freund: 60 %.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Ist eine Schenkung an Ehepartner steuerfrei?+

Ja in den meisten europäischen Ländern, in CH und FR vollständig befreit.

Wer zahlt — Empfänger oder Geber?+

Der Empfänger in den meisten Ländern; Schweiz besteuert meist den Empfänger kantonal.

Muss ich Bargeldgeschenke deklarieren?+

Ja über dem Jahresfreibetrag — Finanzämter verfolgen große Banküberweisungen.