Sätze und Freibeträge variieren stark. Schweiz: kantonal — Ehegatten und direkte Nachkommen in fast allen Kantonen befreit, entferntere Verwandte und Fremde 20–50 % in Kantonen wie Waadt. Deutschland: Bundessteuer mit EUR 500.000 Ehegatten-, EUR 400.000 Kinderfreibetrag, Sätze 7–50 % je nach Verwandtschaft und Höhe.
Frankreich: droits de succession bis 45 % für direkte Nachkommen über EUR 100.000 Freibetrag, 60 % für Fremde. Italien am leichtesten in Westeuropa: 4 % auf direkte Nachkommen über EUR 1 Mio. Freibetrag, 8 % für Fremde.
Planung: Schenkungen zu Lebzeiten (mit Jahresfreibeträgen), Lebensversicherungen, Generationen-Skip-Lösungen, Familienunternehmens-Reliefs. Grenzüberschreitende Nachlässe lösen oft Doppelbesteuerung aus, wenn kein Erbschaftssteuerabkommen besteht.
Deutsche Eltern vererben EUR 600.000 an ein Kind. Nach EUR 400.000 Freibetrag: EUR 200.000 mit 11 % = EUR 22.000 Erbschaftssteuer. In Italien dank EUR 1 Mio. Freibetrag steuerfrei.