Wie KVG funktioniert
Das Krankenversicherungsgesetz (KVG) schafft eine obligatorische Grundversicherung, die von rund 50 privaten Versicherern verwaltet wird. Jeder Einwohner muss innert 90 Tagen Mitglied sein, die Deckung gilt rückwirkend ab Ankunftsdatum. Versicherer dürfen niemanden ablehnen und nicht nach Gesundheit unterscheiden: Preise unterscheiden sich nur nach Kanton, Altersband (0–18, 19–25, 26+) und Franchise.
Die Grundleistung ist bundesrechtlich definiert: Spitalbehandlung in der allgemeinen Abteilung im Wohnkanton, ambulante Behandlung, Medikamente auf der Spezialitätenliste, Mutterschaft, Psychiatrie, Zahnpflege nur bei Unfall. Alles darüber — Privatzimmer, Zahnroutine, Fitness, Brille — fällt in den Zusatzbereich VVG, wo Versicherer ablehnen und preisen dürfen, wie sie wollen.
Franchise wählen
Wählbar sind CHF 300, 500, 1'000, 1'500, 2'000 oder 2'500 pro Jahr. Bis zur Franchise zahlen Sie 100% selbst. Darüber 10% Selbstbehalt bis zur Jahresgrenze (CHF 700 Erwachsene / CHF 350 Kinder). Standard CHF 300 hat die höchste Prämie; CHF 2'500 reduziert die Jahresprämie um durchschnittlich CHF 1'540.
Rechnung: CHF 2'500 wählen nur, wenn die erwarteten Behandlungskosten unter rund CHF 2'000 liegen. Für die meisten gesunden Erwachsenen unter 50 ohne chronische Krankheit ist die hohe Franchise rational und spart durchschnittlich CHF 1'000+ pro Jahr. Im Jahr einer planbaren teuren Behandlung (OP, Schwangerschaft) zurück auf tiefere Franchise wechseln.
Alternative Versicherungsmodelle
Neben dem Standardmodell mit freier Arztwahl bietet jeder Versicherer 10–20% Rabatt über:
Hausarztmodell: Sie wählen einen Hausarzt, der jede Facharztüberweisung steuert. HMO: ähnlich, aber über Gemeinschaftspraxis. Telmed: Erstkontakt über Telemedizin-Hotline. Apothekenmodell: bestimmte Fälle zuerst in der Partnerapotheke abklären.
Für junge, gesunde Personen, die selten zum Facharzt müssen, sind diese Modelle echtes Sparen mit wenig Reibung. Ausnahme: chronisch Kranke mit regelmässigen Facharztterminen — der Aufwand jeder Überweisung macht das Standardmodell den Aufpreis wert.
Zusatzversicherung VVG
VVG deckt, was KVG nicht abdeckt: halbprivate oder private Spitalabteilung, Zahnroutine, Alternativmedizin, Fitness, Brille, Zahnregulierung, Reiseversicherung, Auslandsunfall. Anders als KVG dürfen VVG-Versicherer aufgrund Gesundheitsfragen ablehnen und Prämien aufgrund von Schäden anpassen.
Lohnt sich oft: Spital halbprivat (CHF 60–150/Monat Erwachsene), wenn Sie Wert auf Wahl des Chirurgen legen. Zahnzusatz (CHF 20–40/Monat) lohnt selten, ausser bei klar planbaren Bedürfnissen. Alternativmedizin-Zusatz beliebt, aber oft CHF 20–40/Monat mit Deckelung. Immer das Kleingedruckte zur altersabhängigen Prämientreppe lesen — Prämien verdoppeln sich oft nach 45 oder 60.
Krankenkasse wechseln
Wechselfrist endet praktisch am 31. Oktober jedes Jahr (per Einschreiben), für den Wechsel auf 1. Januar. comparis.ch oder priminfo.admin.ch vergleichen für Kanton und Franchise.
Wechsel administrativ einfach: schriftliche Kündigung, neuer Versicherer übernimmt Anmeldung, alter Versicherer schliesst per Jahresende. Innerhalb des gleichen Versicherers kann die Franchise einmal pro Jahr (Frist ebenfalls 30. November) geändert werden. Bei Prämienerhöhung über dem kantonalen Durchschnitt kann man auch unterjährig wechseln, mit Monatsfrist.
Prämienverbilligung
Jeder Kanton führt ein Prämienverbilligungssystem (gemeinsam mit dem Bund finanziert). Schwellen unterscheiden sich stark: Single in der Waadt bis rund CHF 50'000 Nettoeinkommen; in Bern bis rund CHF 65'000; in Genf bis rund CHF 95'000 Single, CHF 130'000+ Familien.
Subventionen werden auf der letzten Steuerveranlagung berechnet, deshalb so früh wie möglich beantragen, sobald die erste Schweizer Veranlagung vorliegt. In einigen Kantonen direkt von der Prämie abgezogen, in anderen separat ausbezahlt. Auch bei Zweifel beantragen — viele Familien werden positiv überrascht. Jährlich neu beantragen.
KVG-Abzug im Nettolohn ansehen
Der EuroCalc-Nettolohnrechner zeigt, wie KVG und Sozialabzüge den monatlichen Nettolohn in jedem Kanton beeinflussen.
Nettolohn-Rechner öffnen →Häufige Fragen
Kann ich meine EHIC behalten?+
Nur als entsandter Arbeitnehmer im Rahmen der EU-Koordinierung für begrenzte Zeit. Wohnsitznehmer brauchen KVG; EHIC allein wird für Nicht-Notfallbehandlung von Schweizer Leistungserbringern abgelehnt.
Soll ich immer die maximale Franchise wählen?+
Nur wenn die erwarteten Jahreskosten unter CHF 2'000 liegen. Bei bekannten chronischen Krankheiten, planbarer OP oder Schwangerschaft ist eine tiefere Franchise gesamthaft günstiger.
Sind Kinderprämien überall gleich?+
Kinderprämien variieren kantonal wie Erwachsenenprämien, Familien zahlen eine Pauschale pro Kind — kein Haushaltsrabatt ausser über die Prämienverbilligung. Einige Kantone decken Kinderbeiträge für einkommensschwache Familien vollständig.
Kann ich unterjährig wechseln?+
Nur bei Prämienerhöhung über dem kantonalen Schnitt oder bei Kanton-/Status-Wechsel. Sonst gilt die Standardkündigung per 30. November.
Lohnt sich Zusatzversicherung VVG?+
Spital-Komfort (halbprivat/privat) oft, vor allem in Kantonen mit ausgelasteten öffentlichen Spitälern. Zahn- und Alternativmedizin-Policen lohnen sich übers Leben hinweg selten. Vor Abschluss die altersabhängige Prämienkurve lesen.
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