Wer 2026 einreichen muss
Alle Schweizer:innen und C-Bewilligte mit Wohnsitz in der Schweiz reichen jährlich eine Steuererklärung ein. B-Bewilligte ebenfalls, wenn das Bruttojahreseinkommen CHF 120'000 übersteigt, sie steuerpflichtiges Schweizer Wohneigentum besitzen oder wesentliche Einkünfte/Vermögen ausserhalb des Lohns haben. Darunter werden B-Angestellte quellenbesteuert und müssen nicht einreichen — eine «nachträgliche ordentliche Veranlagung» (NOV) kann jedoch zu viel bezogene Quellensteuer zurückholen, wenn Abzüge die Pauschalen übersteigen.
Grenzgänger (G-Bewilligung) mit Quellensteuer in der Schweiz reichen für dieses Einkommen i. d. R. keine Schweizer Erklärung ein. Französisch-Schweizer Grenzgänger in Hochsavoyen, Ain, Doubs oder Jura können unter «Quasi-Ansässigkeit» Schweizer Abzüge geltend machen, wenn 90 % + des Haushaltseinkommens schweizerischer Herkunft sind.
Kantonale Fristen 2026
Es gibt keine einheitliche Schweizer Frist. Termine für Einkommen 2025: Zürich 30. April 2026, Bern 30. April, Waadt 15. März, Genf 31. März, Zug 30. April, Basel-Stadt 31. März, Luzern 31. März, Tessin 30. April. Die Bundessteuererklärung ist gleichzeitig die kantonale und kommunale Erklärung — eine Einreichung genügt.
Fristverlängerungen sind quasi Standard. Die meisten Kantone gewähren online kostenlos bis 30. September, einige (Waadt, Genf) auf Antrag bis 30. November. Verspätung ohne Verlängerung kostet eine Busse (CHF 100–500 typisch) und führt zur Ermessenseinschätzung, die fast immer schlechter ausfällt als die Realität.
Was zu deklarieren ist
Einkommen: Lohnausweis, Selbstständigen-Reingewinn, alle Bankzinsen und Dividenden (auch ausländische Konten), Mieteinnahmen, AHV/IV-Renten, ausbezahlte 3a- oder BVG-Kapitalien, sowie der Eigenmietwert selbstgenutzten Wohneigentums in der Schweiz.
Vermögen: Kontostände per 31. Dezember, Depots, Liegenschaften zum amtlichen Steuerwert (typisch 60–90 % Marktwert), Fahrzeuge, Rückkaufswerte von Lebensversicherungen. Die Vermögenssteuer ist tief (typisch 0,1–0,5 %), bei Depots über CHF 1 Mio. aber relevant.
Die Abzüge mit dem grössten Hebel
Säule 3a: Abzug bis CHF 7'056 (Steuerjahr 2025, Angestellte) oder CHF 35'280 (Selbstständige ohne BVG). Freiwillige Pensionskasseneinkäufe: voll abzugsfähig im Zahlungsjahr — der grösste legale Steuerhebel für Gutverdienende. Beides ist jährlich «use it or lose it».
Arbeitsweg und Berufsauslagen: Bundesplafond CHF 3'200/Jahr für Arbeitsweg, kantonale Limiten variieren. Auswärtige Verpflegung: typisch CHF 15/Tag oder CHF 3'200/Jahr. Weiterbildung: bis CHF 12'900 Bund. Krankenkasse, Kinderbetreuung, Spenden, Alimente, Schuldzinsen — alles innerhalb kantonaler Limiten abziehbar. Belege 10 Jahre aufbewahren.
EasyTax und kantonale Programme
Die meisten Kantone veröffentlichen ein eigenes kostenloses Programm. Zürich: ZHprivateTax (Web + Desktop), Bern: TaxMe-Online, Genf: GeTax, Waadt: VaudTax. Die Eidgenössische Steuerverwaltung liefert EasyTax für Kantone ohne eigene Software. Alle importieren den Lohnausweis als PDF oder eCH-XML, berechnen die Bundes-Kantons-Gemeinde-Aufteilung automatisch und erzeugen ein unterschreibbares PDF.
Die Einreichung ist zunehmend volldigital, mit Barcode-Bestätigung. In den meisten Kantonen genügt eine starke Authentifizierung statt Unterschrift. Mit der definitiven Veranlagung ist 3–9 Monate später zu rechnen, Zahlungsfrist üblicherweise 30 Tage.
Häufige Fehler
Ausländische Konten vergessen. Der automatische Informationsaustausch (AIA) zeigt heute Auslandsguthaben direkt an; Nicht-Deklaration wird automatisch erkannt und führt zu Nachsteuer plus Zins. Jedes Konto deklarieren — auch kleine.
Eigenmietwert weglassen oder Pauschalunterhalt überhöhen. Die 20-%-Pauschale schlägt die effektiven Kosten meistens, es sei denn, Sie haben tatsächlich renoviert. Mischen ist im selben Jahr nicht zulässig.
Expat- und Grenzgänger-Spezifika
Neu zugezogene B-Bewilligte über CHF 120'000 sollten einreichen, auch wenn nicht zwingend, da Säule 3a, Arbeitsweg und 2.-Säule-Einkäufe die Quellenpauschalen meist schlagen. Frist für eine nachträgliche ordentliche Veranlagung: 31. März des Folgejahres — verpasst ist die Quellensteuer endgültig.
Bei Zuzug unter Jahr deckt das steuerbare Schweizer Einkommen nur die Wohnsitzmonate; das weltweite Einkommen für diesen Anteil ist aber für die Satzbestimmung relevant. Bringen Sie die Lohnzusammenfassung aus dem Heimatland mit.
Vor der Einreichung kalkulieren
Lassen Sie den EuroCalc-Einkommensteuer-Rechner mit Bruttoeinkommen 2025, Kanton und Familienstand laufen, um die Grössenordnung zu sehen. Bauen Sie dann die Abzüge im kantonalen Programm ein. Weicht das Resultat um mehr als 10 % ab, ist etwas falsch — meist ein vergessener Abzug oder eine fehlerhafte Einkommenszeile.
Steuer 2025 vorab schätzen
Nutzen Sie den EuroCalc-Einkommensteuer-Rechner, bevor Sie die kantonale Software öffnen.
Zum Einkommensteuer-Rechner →Häufige Fragen
Muss ich einreichen, wenn ich quellenbesteuert bin?+
B-Bewilligte unter CHF 120'000 brutto müssen nicht einreichen — können aber eine nachträgliche ordentliche Veranlagung beantragen, wenn Abzüge (3a, BVG-Einkauf, Arbeitsweg) die Pauschalen übersteigen. Die meisten Expats profitieren.
Wie lange dauert die Veranlagung?+
Typisch 3–9 Monate nach Einreichung, in grösseren Kantonen auch bis 18 Monate. Mit der definitiven Veranlagung kommt ein 30-Tage-Zahlungsfrist oder die Rückerstattung.
Kann ich Homeoffice-Kosten abziehen?+
Nur wenn der Arbeitgeber keinen Arbeitsplatz bietet und Sie einen dedizierten Raum mehrheitlich beruflich nutzen können. Die wenigsten Angestellten erfüllen die Schwelle; die Berufsauslagen-Pauschale ist meist günstiger.
Ist Säule 3a in allen Kantonen abzugsfähig?+
Ja — die 3a-Abzugsfähigkeit ist auf Bundesebene geregelt und gilt in allen 26 Kantonen, mit derselben Limite. Kantone addieren sie auf ihre eigenen Abzüge auf.
Was passiert, wenn ich vergesse einzureichen?+
Nach der Frist folgt eine Mahnung, dann eine Busse (typisch CHF 100–500), dann eine Ermessenseinschätzung auf Basis der Annahmen des Steueramts — fast immer höher als die Realität. Vor der Frist einreichen oder verlängern.
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