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Was ist Säule 2 (BVG)?

Die Säule 2 (BVG) ist die obligatorische berufliche Vorsorge der Schweiz, paritätisch finanziert von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, mit dem Ziel, zusammen mit der AHV rund 60% des letzten Lohns im Alter zu sichern.

Das BVG ist die zweite Säule des Schweizer Vorsorgesystems. Angestellte mit Jahreslohn über der Eintrittsschwelle (CHF 22'680 in 2026) werden automatisch in einer Pensionskasse versichert. Die Beiträge bilden persönliches Vorsorgeguthaben.

Die Altersgutschriften steigen mit dem Alter: 7% des versicherten Lohns mit 25–34, 10% mit 35–44, 15% mit 45–54, 18% ab 55. Der Arbeitgeber muss mindestens die Hälfte tragen. Versicherter Lohn = Bruttolohn minus Koordinationsabzug (CHF 26'460 in 2026), begrenzt auf CHF 90'720.

Bei Pensionierung kann das Kapital als lebenslange Rente (Umwandlungssatz aktuell 6.8% im obligatorischen Teil), als Kapitalbezug oder gemischt bezogen werden. Vorbezug ist möglich für Wohneigentum, Selbstständigkeit oder definitive Auswanderung.

Formel
Jahresrente ≈ Altersguthaben × Umwandlungssatz (6.8% obligatorischer Teil)
Beispiel

Wer bei Pensionierung CHF 500'000 Altersguthaben hat, erhält eine lebenslange Rente von rund CHF 34'000 pro Jahr (CHF 500'000 × 6.8%) – oder kann einen Teil als Kapital beziehen.

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Häufige Fragen

Kann ich mich in die Pensionskasse einkaufen?+

Ja. Freiwillige Einkäufe schliessen Beitragslücken und sind voll vom steuerbaren Einkommen abziehbar – ein beliebtes Steueroptimierungs-Werkzeug.

Was passiert bei Stellenwechsel?+

Das Altersguthaben wird in die neue Pensionskasse übertragen. Ohne neue Kasse (Arbeitslosigkeit, Auszeit) wandert es auf ein Freizügigkeitskonto.

Rente oder Kapital bei Pensionierung?+

Die Rente ist sicher und im obligatorischen Teil inflationsgeschützt; das Kapital bietet Flexibilität und Vererbbarkeit, verschiebt aber das Langlebigkeitsrisiko zu Ihnen.