Bei der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben der Säule 2 in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz ist gesetzlich auf 6.8% für den obligatorischen Teil festgesetzt; im überobligatorischen Teil ist er frei – typisch 4.5–5.5%.
Versicherte können wählen: 100% Rente, 100% Kapitalbezug oder eine Mischung (oft bis 50% Kapital). Renten sind nur im obligatorischen Teil und nur, wenn die Kasse es entscheidet, inflationsgeschützt – in der Praxis selten regelmässig indexiert.
Hinterlassenenleistungen: typischerweise 60% der versicherten Rente an Witwe/r, 20% pro Waisenkind. Ein Kinderzusatz wird parallel zur Rente für minderjährige Kinder ausbezahlt. Rentenzahlungen sind voll als Einkommen steuerbar; Kapitalauszahlungen werden zu einem reduzierten Einmaltarif besteuert.
Jahresrente = Altersguthaben × Umwandlungssatz (z.B. 6.8%)
Mit CHF 700'000 Altersguthaben (CHF 400'000 obligatorisch à 6.8% + CHF 300'000 überobligatorisch à 5%) beträgt die Jahresrente CHF 27'200 + CHF 15'000 = CHF 42'200 (CHF 3'517 pro Monat).