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Was ist BVG-Rente (Pensionskassenrente)?

Die BVG-Rente ist die regelmässige Auszahlung einer Schweizer Pensionskasse im Pensionsalter, berechnet als Altersguthaben multipliziert mit dem Umwandlungssatz.

Bei der Pensionierung wird das angesparte Altersguthaben der Säule 2 in eine lebenslange monatliche Rente umgewandelt. Der Umwandlungssatz ist gesetzlich auf 6.8% für den obligatorischen Teil festgesetzt; im überobligatorischen Teil ist er frei – typisch 4.5–5.5%.

Versicherte können wählen: 100% Rente, 100% Kapitalbezug oder eine Mischung (oft bis 50% Kapital). Renten sind nur im obligatorischen Teil und nur, wenn die Kasse es entscheidet, inflationsgeschützt – in der Praxis selten regelmässig indexiert.

Hinterlassenenleistungen: typischerweise 60% der versicherten Rente an Witwe/r, 20% pro Waisenkind. Ein Kinderzusatz wird parallel zur Rente für minderjährige Kinder ausbezahlt. Rentenzahlungen sind voll als Einkommen steuerbar; Kapitalauszahlungen werden zu einem reduzierten Einmaltarif besteuert.

Formel
Jahresrente = Altersguthaben × Umwandlungssatz (z.B. 6.8%)
Beispiel

Mit CHF 700'000 Altersguthaben (CHF 400'000 obligatorisch à 6.8% + CHF 300'000 überobligatorisch à 5%) beträgt die Jahresrente CHF 27'200 + CHF 15'000 = CHF 42'200 (CHF 3'517 pro Monat).

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Häufige Fragen

Warum sinken die Umwandlungssätze?+

Tiefere Langfristzinsen und höhere Lebenserwartung bedeuten, dass jeder Franken Kapital mehr Rentenjahre finanzieren muss – Kassen senken den überobligatorischen Satz laufend.

Werden BVG-Renten der Inflation angepasst?+

Nur wenn die finanzielle Lage der Kasse es erlaubt und der Stiftungsrat entscheidet. Im Gegensatz zur AHV keine automatische Anpassung.

Kann ich Rente und Kapital kombinieren?+

Die meisten Kassen erlauben bis 50% Kapital (gesetzliches Minimum 25%). Einige Kassen erlauben den vollen Kapitalbezug.