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Was ist Freizügigkeitskonto?

Ein Freizügigkeitskonto ist das Parkkonto für Säule-2-Kapital, wenn Sie vorübergehend keine Pensionskasse haben – etwa zwischen Stellen, in einer Auszeit oder im Ausland.

Sobald Säule-2-Kapital nicht direkt in eine neue Pensionskasse übertragen werden kann, muss es gesetzlich auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitsstiftung überwiesen werden. So bleibt der Vorsorgecharakter und die steuerliche Privilegierung erhalten.

Anlage als Bargeld (tiefer Zins, oft 0.05–0.50%) oder als Wertschriftenlösung mit bis zu 95% Aktienanteil. Letzteres schlägt Bargeld auf Sicht von 10+ Jahren typischerweise deutlich – mit dem Trade-off höherer Volatilität.

Bezugsregeln wie in der Säule 2: in der Regel 5 Jahre vor und bis 5 Jahre nach dem AHV-Alter beziehbar, Besteuerung zum reduzierten Kapitalsatz. Die Aufteilung auf zwei Konten bei verschiedenen Stiftungen und gestaffelter Bezug spart zusätzlich Steuern.

Beispiel

Wer mit 40 für 18 Monate unbezahlt aussteigt und CHF 250'000 auf eine Freizügigkeitsstiftung überträgt, hat bei 80% Aktien und 5% Nominalrendite mit 65 rund CHF 850'000.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Bei Wegzug aus der Schweiz beziehbar?+

Ja, wenn Sie EU/EFTA definitiv verlassen. Innerhalb der EU/EFTA nur der überobligatorische Teil als Kapital.

Bargeld oder Wertschriften?+

Wertschriftenlösungen liefern bei langem Horizont häufig hunderttausende Franken mehr – aber mit zwischenzeitlichen Drawdowns von 30%+ in schlechten Jahren.

Für Wohneigentum verwendbar?+

Ja – dieselben WEF-Regeln wie für die Säule 2 gelten.