Die AHV ist die Grundlage des Schweizer Drei-Säulen-Systems. Alle Arbeitnehmenden, Selbstständigen und Wohnsitzpersonen zahlen ab 17 (erwerbstätig) bzw. 20 (nicht erwerbstätig) bis zum Rentenalter ein. Der Beitragssatz beträgt 5.3% für Arbeitnehmende und 5.3% für Arbeitgeber, also 10.6% des Bruttolohns – ohne obere Einkommensgrenze.
Leistungen umfassen Alter, Witwen-/Witwer- und Waisenrenten sowie Invalidenrenten (IV). Die Rente hängt von Beitragsjahren und durchschnittlichem Einkommen ab. Eine volle Rente erfordert ab 2026 für Frauen wie Männer 44 Beitragsjahre. Jede fehlende Beitragslücke kürzt die Rente um rund 1/44.
Die minimale Vollrente beträgt 2026 CHF 1'260 pro Monat, die maximale CHF 2'520 für Alleinstehende und CHF 3'780 für Ehepaare. Die AHV ersetzt nur 30–40% des Erwerbseinkommens – Säule 2 und 3 sind deshalb unverzichtbar.
Eine Angestellte mit CHF 90'000 Bruttolohn zahlt CHF 4'770 pro Jahr (5.3%); der Arbeitgeber zahlt gleichviel. Nach 44 vollen Beitragsjahren mit einem indexierten Durchschnittseinkommen von mindestens CHF 88'200 erhält sie die Maximalrente von CHF 2'520 pro Monat.