Die Säule 3a ist das steuerlich effizienteste Sparvehikel der Schweiz. Wer einen AHV-pflichtigen Lohn erzielt, darf jährlich einzahlen: CHF 7'258 bei einer Pensionskasse, oder 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288) für Selbstständige ohne Säule 2.
Einzahlungen reduzieren das steuerbare Einkommen zum Grenzsteuersatz – das spart kantonsabhängig 25–40% Steuern. Das Kapital wächst steuerfrei (keine Vermögenssteuer, keine Einkommenssteuer auf Zins/Dividende) und wird nur beim Bezug zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert. Anlage als Bargeld, Obligationen oder bis 100% Aktien möglich.
Das Kapital ist bis 5 Jahre vor dem AHV-Alter gesperrt. Ausnahmen für vorzeitigen Bezug: Wohneigentum (WEF), Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, definitive Auswanderung oder volle Invalidenrente. Ab 2025 sind verpasste Beitragsjahre rückwirkend nachzahlbar.
Eine Angestellte mit 30% Grenzsteuersatz, die den Maximalbetrag von CHF 7'258 einzahlt, spart rund CHF 2'177 Steuern. Bei 5% Nominalrendite über 30 Jahren wächst das Kapital auf rund CHF 506'000.