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Was ist Säule 3a?

Die Säule 3a ist die steuerbegünstigte gebundene Vorsorge der Schweiz: Einzahlungen sind voll vom Einkommen abziehbar, das Kapital bleibt aber bis zur Pensionierung gebunden (mit wenigen Ausnahmen).

Die Säule 3a ist das steuerlich effizienteste Sparvehikel der Schweiz. Wer einen AHV-pflichtigen Lohn erzielt, darf jährlich einzahlen: CHF 7'258 bei einer Pensionskasse, oder 20% des Nettoeinkommens (max. CHF 36'288) für Selbstständige ohne Säule 2.

Einzahlungen reduzieren das steuerbare Einkommen zum Grenzsteuersatz – das spart kantonsabhängig 25–40% Steuern. Das Kapital wächst steuerfrei (keine Vermögenssteuer, keine Einkommenssteuer auf Zins/Dividende) und wird nur beim Bezug zu einem reduzierten Spezialsatz besteuert. Anlage als Bargeld, Obligationen oder bis 100% Aktien möglich.

Das Kapital ist bis 5 Jahre vor dem AHV-Alter gesperrt. Ausnahmen für vorzeitigen Bezug: Wohneigentum (WEF), Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, definitive Auswanderung oder volle Invalidenrente. Ab 2025 sind verpasste Beitragsjahre rückwirkend nachzahlbar.

Beispiel

Eine Angestellte mit 30% Grenzsteuersatz, die den Maximalbetrag von CHF 7'258 einzahlt, spart rund CHF 2'177 Steuern. Bei 5% Nominalrendite über 30 Jahren wächst das Kapital auf rund CHF 506'000.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Mehrere 3a-Konten erlaubt?+

Ja – und empfehlenswert. 3–5 Konten erlauben den gestaffelten Bezug über mehrere Jahre und damit eine tiefere Kapitalbezugssteuer.

Konto oder Wertschriftenlösung?+

Bei einem Zeithorizont über 10 Jahren schlagen aktienlastige 3a-Wertschriftenlösungen die Sparkonto-3a historisch deutlich – mit höherer kurzfristiger Volatilität.

Was passiert bei Auswanderung?+

Das ganze 3a-Kapital kann bezogen werden. Versteuert wird im Sitzkanton der Stiftung – Schwyz und Zug haben die tiefsten Sätze.