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Was ist Einlagensicherung?

Die Einlagensicherung ist eine staatliche oder branchenfinanzierte Garantie, die Bankkunden bis zu einer festgelegten Grenze (CHF 100'000 Schweiz, EUR 100'000 EU) entschädigt, wenn ihre Bank fällt — gedacht zur Vermeidung von Bankenstürmen.

Schweizer Träger ist esisuisse, geschützt sind Einlagen, auf den Namen lautende Kassenobligationen sowie Vorsorgegelder der Säulen 2 und 3a (letztere mit eigener CHF 100'000-Grenze pro Stiftung). Innerhalb einer Bank gilt CHF 100'000 pro Kunde. In der EU vereinheitlicht die DGSD EUR 100'000 pro Mitgliedstaat.

Sie melden sich nicht an — die Kosten sind in den Aufsichtsabgaben enthalten. Geschützt wird pro Kunde pro Bank, nicht pro Konto. CHF 300'000 auf drei Banken voll gedeckt, CHF 300'000 auf drei Konten einer Bank nur bis CHF 100'000.

Im Konkursfall typisch sieben Werktage Auszahlung in der EU, rund 20 Werktage in der Schweiz. Beträge über der Grenze fallen in die Konkursmasse. Für grössere Beträge sind Geldmarktfonds in kurzfristige Staatspapiere oft sicherer.

Beispiel

Ein Zürcher hält CHF 250'000 bei Credit Suisse — CHF 100'000 gedeckt, CHF 150'000 ungedeckter Anspruch. Mit Verschiebung von CHF 100'000 zu PostFinance und CHF 50'000 zu Migros Bank ist alles voll geschützt.

Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Pro Konto oder pro Kunde?+

Pro Kunde pro Bank — mehrere Konten bei derselben Bank teilen sich CHF 100'000.

Sind Gemeinschaftskonten separat gedeckt?+

Jeder Inhaber hat in der Regel eigene Grenze, ein Joint-Konto verdoppelt also effektiv die Deckung.

Sind Wertpapierdepots gedeckt?+

Nein — nur Bareinlagen. Aufs Namen lautende Wertpapiere bleiben unabhängig vom Bankenkonkurs Ihr Eigentum.