Die WEF wurde 1995 eingeführt, um Wohneigentum zu fördern. Sie gilt ausschliesslich für den Hauptwohnsitz – Zweitwohnungen, Renditeobjekte und reine Grundstücke sind ausgeschlossen.
Zwei Varianten: Vorbezug (besteuert zum reduzierten Kapitalsatz) oder Verpfändung (Kapital bleibt in der Kasse, dient aber als Zusatzsicherheit für die Bank). Verpfändung erhält die Rentenansprüche; Vorbezug reduziert sie anteilig.
Bis 50 ist das ganze Kapital aus Säule 2 und 3a verwendbar. Ab 50 nur die Hälfte des aktuellen Guthabens oder das Guthaben mit 50 (je nachdem, was höher ist). Rückkauf in die Pensionskasse ist nach Tilgung möglich und voll steuerlich abziehbar.
Wer mit 35 ein Eigenheim für CHF 1'000'000 mit CHF 100'000 Eigenkapital kauft, kann CHF 80'000 aus der Säule 2 und CHF 20'000 aus 3a beziehen, um die geforderten 20% Eigenmittel zu erreichen. Kapitalbezugssteuer rund CHF 5'000, kantonsabhängig.