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Was ist WEF — Wohneigentumsförderung?

Die Wohneigentumsförderung (WEF) ist die schweizerische Regelung, mit der Säule-2- und Säule-3a-Guthaben für Kauf, Bau oder Amortisation des selbstbewohnten Eigenheims bezogen oder verpfändet werden können.

Die WEF wurde 1995 eingeführt, um Wohneigentum zu fördern. Sie gilt ausschliesslich für den Hauptwohnsitz – Zweitwohnungen, Renditeobjekte und reine Grundstücke sind ausgeschlossen.

Zwei Varianten: Vorbezug (besteuert zum reduzierten Kapitalsatz) oder Verpfändung (Kapital bleibt in der Kasse, dient aber als Zusatzsicherheit für die Bank). Verpfändung erhält die Rentenansprüche; Vorbezug reduziert sie anteilig.

Bis 50 ist das ganze Kapital aus Säule 2 und 3a verwendbar. Ab 50 nur die Hälfte des aktuellen Guthabens oder das Guthaben mit 50 (je nachdem, was höher ist). Rückkauf in die Pensionskasse ist nach Tilgung möglich und voll steuerlich abziehbar.

Beispiel

Wer mit 35 ein Eigenheim für CHF 1'000'000 mit CHF 100'000 Eigenkapital kauft, kann CHF 80'000 aus der Säule 2 und CHF 20'000 aus 3a beziehen, um die geforderten 20% Eigenmittel zu erreichen. Kapitalbezugssteuer rund CHF 5'000, kantonsabhängig.

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Verwandte Begriffe

Häufige Fragen

Vorbezug oder Verpfändung?+

Verpfändung erhält die Altersvorsorge und lässt das Kapital weiter zinsen; Vorbezug senkt sofort Hypothek und Wohnkosten. Unter 45 oft Verpfändung empfohlen.

Für ein Zweitobjekt nutzbar?+

Nein. WEF nur für selbstbewohntes Eigenheim.

Was beim Verkauf?+

Bei Verkauf mit Gewinn ohne Reinvestition in ein neues Eigenheim innert 2 Jahren muss der Vorbezug zurückbezahlt werden.