Die Schweiz ist eines der wenigen europäischen Länder mit einer Vermögenssteuer – aber nur auf Kantons- und Gemeindeebene, nicht auf Bundesebene. Das Nettovermögen wird per 31. Dezember erhoben: Finanzanlagen, Liegenschaften (zum Steuerwert), Privatautos, Wertgegenstände abzüglich Schulden und Sozialabzug.
Säule-2- und 3a-Guthaben sind während der Sperrfrist steuerfrei. Die Sätze unterscheiden sich stark: CHF 2 Mio. Nettovermögen ergeben rund CHF 1'500 Vermögenssteuer pro Jahr in Nidwalden, aber rund CHF 18'000 in Genf oder Waadt. Sozialabzüge pro Person variieren zwischen CHF 50'000 und CHF 200'000.
Die effektiven Sätze steigen progressiv, meist zwischen 0.1% und 1.0%. Liegenschaften werden stets im Belegenheitskanton besteuert, auch bei Nichtwohnsitz. Die Vermögenssteuer ist einer der Hauptgründe für kantonale Wohnsitzwechsel von Vermögenden in der Schweiz.
Eine alleinstehende Person in Zürich mit CHF 1 Mio. in ETFs und einem Eigenheim mit CHF 700'000 Steuerwert minus CHF 600'000 Hypothek hat ein steuerbares Nettovermögen von rund CHF 1'100'000 und zahlt rund CHF 3'000 Vermögenssteuer pro Jahr.