Jeder Kanton verschickt sein eigenes Formular, meist im Februar/März des Folgejahres. Damit werden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie die kantonale Vermögenssteuer abgerechnet. Die digitale Einreichung ist heute Standard (ZHprivateTax, BalTax usw.).
Standardfrist ist der 31. März; Fristverlängerungen bis September oder November sind die Regel, teils gebührenpflichtig. Auch quellenbesteuerte Ausländer mit Einkommen über der Schwelle oder nicht erwerbsbezogenem Einkommen müssen einreichen. Provisorische Rechnung, definitive Veranlagung 6–18 Monate später.
Gängige Abzüge: Säule 3a, Berufskosten, Arbeitsweg, Kinderbetreuung, Unterhaltsbeiträge, Hypothekarzinsen, Liegenschaftsunterhalt, Spenden, Krankheitskosten über einem Selbstbehalt. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Ermessensveranlagung – meist zu hohen Lasten.
Eine Zürcher Angestellte mit CHF 110'000 Lohn, CHF 7'258 in Säule 3a, CHF 3'000 Arbeitsweg und CHF 2'400 Spenden senkt das steuerbare Einkommen auf rund CHF 92'000 – rund CHF 5'000 weniger Bund/Kanton/Gemeinde versus keine Abzüge.