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Was ist Steuererklärung Schweiz?

Die Schweizer Steuererklärung ist die jährliche Einreichung jeder nicht quellenbesteuerten Person beim Wohnkanton, mit Deklaration des weltweiten Einkommens und Vermögens per 31. Dezember.

Jeder Kanton verschickt sein eigenes Formular, meist im Februar/März des Folgejahres. Damit werden Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern sowie die kantonale Vermögenssteuer abgerechnet. Die digitale Einreichung ist heute Standard (ZHprivateTax, BalTax usw.).

Standardfrist ist der 31. März; Fristverlängerungen bis September oder November sind die Regel, teils gebührenpflichtig. Auch quellenbesteuerte Ausländer mit Einkommen über der Schwelle oder nicht erwerbsbezogenem Einkommen müssen einreichen. Provisorische Rechnung, definitive Veranlagung 6–18 Monate später.

Gängige Abzüge: Säule 3a, Berufskosten, Arbeitsweg, Kinderbetreuung, Unterhaltsbeiträge, Hypothekarzinsen, Liegenschaftsunterhalt, Spenden, Krankheitskosten über einem Selbstbehalt. Wer die Frist verpasst, riskiert eine Ermessensveranlagung – meist zu hohen Lasten.

Beispiel

Eine Zürcher Angestellte mit CHF 110'000 Lohn, CHF 7'258 in Säule 3a, CHF 3'000 Arbeitsweg und CHF 2'400 Spenden senkt das steuerbare Einkommen auf rund CHF 92'000 – rund CHF 5'000 weniger Bund/Kanton/Gemeinde versus keine Abzüge.

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Häufige Fragen

Online einreichbar?+

Ja – jeder Kanton bietet digitale Software. Viele akzeptieren rein papierlos, andere wollen ein unterzeichnetes Deckblatt.

Frist verpasst?+

Vorher Fristverlängerung beantragen; sonst veranlagt der Kanton selbst, in der Regel ungünstig, und die Beweislast liegt bei Ihnen.

Auslandskonten deklarieren?+

Ja – weltweites Einkommen und Vermögen. Die Schweiz tauscht Bankdaten automatisch mit über 100 Ländern (AIA/CRS).