Die Schweiz ist eines der wenigen Länder, die den impliziten Vorteil des Wohneigentums besteuern. Die Steuerbehörde berechnet einen Eigenmietwert, üblicherweise 60–70% der Marktmiete einer vergleichbaren Wohnung, und rechnet ihn beim Bund und Kanton dem Einkommen zu.
Im Gegenzug können Hypothekarzinsen, Liegenschaftsunterhalt und werterhaltende Renovationen abgezogen werden. Daraus entstand die Schweizer Strategie hoher Hypotheken: tilgen reduziert die Abzüge und erhöht das steuerbare Einkommen.
Nach jahrzehntelanger Debatte hat das Parlament 2024 die Abschaffung des Eigenmietwerts (Systemwechsel) beschlossen. Sobald die Kantone die Verfassungsänderung in der Volksabstimmung bestätigen, entfallen auch die Hypothekarzinsabzüge auf dem Hauptwohnsitz.
Ein Paar mit einer abbezahlten 1.2-Mio.-Wohnung in Bern hat einen Eigenmietwert von CHF 18'000/Jahr. Nach CHF 4'000 Unterhalt erhöht sich das steuerbare Einkommen um CHF 14'000 – rund CHF 4'000 zusätzliche Steuer bei 30% Grenzsteuersatz.